Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese mal eine Pause oder Auszeit für sich selber nehmen möchten. In dieser Zeit stellen wir eine professionelle Pflegeersatzkraft, die die Pflege übernimmt. Die Leistungen können pro Kalenderjahr für bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden von der Pflegeversicherung übernommen (bis zu € 1.612 pro Jahr).

Zu unseren Leistungen in der Verhinderungspflege gehören:

  • Umfassende Informationen
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Stundenweise Verhinderungspflege oder länger
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Als versicherte Person einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beruht Ihr Leistungsanspruch auf Verhinderungspflege auf § 39 SGB XI.