Antragsunterstützung

Gerade dann, wenn es um das Thema Pflege geht, ist es oft schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen. Jedoch ist es für die Beantragung von Pflegeleistungen, sowohl für Pflegebedürftige, als auch Angehörige von äußerster Wichtigkeit, ausreichend zu diesem Thema informiert zu sein. Was für Pflegeleistungen Ihnen zustehen hängt von der Einstufung in den richtigen Pflegegrad ab.

Die Beantragung von Pflegeleistungen ist sehr aufwendig.

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung zum Thema Pflegeantrag und begleitet Sie zudem Schritt für Schritt durch alle Stationen.

Wir helfen Ihnen aktiv und bereiten den Antrag mit Ihnen zusammen vor. Dazu gehört auch, dass wir zu Ihnen nach Hause kommen, um Ihnen keinen zusätzlichen Aufwand zu verschaffen. Zudem begutachten wir Ihr Wohnumfeld um wichtige Elemente, die für die korrekte Einordnung in die Pflegestufen von Bedeutung sind, mit aufzunehmen.

Wir wissen genau, worauf es bei einem erfolgreichen Antrag ankommt und können bedeutungsvolle Punkte ansprechen, die ein Laie übersehen oder als irrelevant eingestuft hätte.

Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht wurde, wird kurze Zeit später ein Termin mit einem Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) vereinbart. Auch auf diesen Termin bereiten wir Sie ausführlich vor, denn vom Ausgang dieser Begutachtung hängt ab, in welchen Pflegegrad Sie oder Ihr Angehöriger eingestuft wird, und damit auch, welche Leistungen Sie erhalten.

Wir stellen sicher, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden und überprüfen den auf Grundlage dieser Einschätzung erteilten Pflegegradbescheid auf formelle und inhaltliche Richtigkeit. So müssen Sie sich keine zusätzlichen Sorgen machen und alle Zweifel werden mit unserer Hilfe ausgeräumt.

Das erstellte Pflegegutachten prüfen wir gemeinsam mit Ihnen auf Vollständigkeit und Korrektheit. Diese nachträgliche Kontrolle kann einen großen Unterschied machen.
Die Richtlinien, an denen sich die Einteilung eines Pflegebedürftigen in die fünf Pflegegrade orientiert, sind oft kompliziert und nicht eindeutig. Ungenauigkeiten sind für den Laien nicht erkennbar, und die Korrektheit der Einstufung ist oft nicht transparent und nachvollziehbar. Gegen eine vermeintlich falsche Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden.

Auch falls Ihr erster Antrag bereits abgelehnt wurde, beraten wir Sie gerne darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können. Zudem können wir Sie unterstützen, falls Sie nachträglich einen höheren Pflegegrad beantragen möchten.