Beratungseinsätze (Pflegepflichteinsätze)
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz (Pflegepflichteinsatz) durchführen zu lassen.
Werden diese Einsätze nicht regelmäßig in Anspruch genommen, droht eine Kürzung des Pflegegelds oder im schlimmsten Fall eine komplette Streichung der Zuwendungen.
Die Kosten der Beratungseinsätze (Pflegepflichteinsätze) werden von der Krankenkasse übernommen.
Wir bieten Ihnen durch unser qualifiziertes Fachpersonal eine Beratung und die Erfüllung dieser Verpflichtung bei Ihnen zuhause an.
Die Häufigkeit der Einsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1 freiwillig
- Pflegegrad 2 halbjährlich
- Pflegegrad 3 halbjährlich
- Pflegegrad 4 vierteljährlich
- Pflegegrad 5 vierteljährlich
Als versicherte Person einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beruht die Verpflichtung regelmäßig Beratungseinsätze (Pflegepflichteinsätze) in Anspruch zu nehmen auf § 37 ABs. 3 SGB XI.