Grundpflege

Jeder Mensch kann pflegedürftig werden. Ob für einen kurzen oder langen Zeitraum, ob des Alters wegen oder durch einen Unfall, wir helfen unseren Patienten im Rahmen der Grundpflege, bei allen körperlichen Belangen. Die Grundpflege umfasst die Unterstützung unserer Patienten bei der Körperpflege, beim Toilettengang, beim An- und Auskleiden sowie bei der Einnahme von Mahlzeiten.

Zur Grundpflege gehören:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim Toilettengang
  • An- und Auskleiden
  • Ernährung
  • Bewegungshilfe
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
  • Hilfe bei der Auswahl der richtigen Sitz- und Liegepositionen

Als versicherte Person einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beruht Ihr Leistungsanspruch in der Grundpflege auf § 36 SGB XI.