Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Bei uns übernehmen professionelle Pflegekräfte für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.

Alle Pflegebedürftige, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.

Allgemein kann dabei unterschieden werden zwischen Leistungen, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen (Entlastungsleistung) und Leistungen, für die pflegebedürftige Person selbst (Betreuungsleistungen).

Betreuungsleistungen

Leistungen zur Versorgung, Beschäftigung sowie Förderung des Pflegebedürftigen.

Betreuungsleistungen sollen in erster Linie zur Aktivierung und zum Erhalt der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen. Dabei können beispielsweise kreative Tätigkeiten und gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Backen und Basteln die soziale Teilhabe sowie geistigen Fähigkeiten fördern.

Entlastungsleistungen

Leistungen, die vordergründig zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. Entlastungsleistungen zielen in der Regel darauf ab, Überforderung der pflegenden Angehörigen zu vermeiden und sie im Umgang mit allgemeinen sowie pflegebedingen Alltagsanforderungen zu unterstützen, beispielsweise durch Hilfe im Haushalt.

Als versicherte Person einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beruht Ihr Leistungsanspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf § 45b SGB XI.